Franchising Agreement

Franchisingvertrag der GMOWIN GmbH

1. Parteien
Diese Franchising-Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen:

GMOWIN GmbH („Franchisegeber“, „Wir“) ist ein nach deutschem Recht gegründetes und tätiges Unternehmen mit Sitz im Bussardweg 14
Standort: 87439 Kempten, Deutschland.

Franchisenehmer („Sie“, „Franchisenehmer“) ist eine natürliche/juristische Person mit Wohnsitz in [Name des Franchisenehmers], [Adresse] und die mit dieser Vereinbarung am Franchising-System der GMOWIN GmbH teilnehmen möchte.

2. Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag gibt dem Franchisenehmer das Recht, unter Verwendung der Marke, des Geschäftsmodells und der Systeme der GMOWIN GmbH ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten.

3. Lizenz und Nutzungsrecht

Lizenz: Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer eine Lizenz zur Nutzung der Marke, der Handelsnamen, Logos, Patente und anderer kommerzieller Vermögenswerte der GMOWIN GmbH.
Laufzeit: Diese Vereinbarung gilt für [Dauer] Jahre und kann im gegenseitigen Einvernehmen um weitere [Dauer] Jahre verlängert werden.
Region: Der Franchisenehmer wird in [Region oder Stadt] tätig sein und der alleinige autorisierte Vertreter der GMOWIN GmbH in dieser Region sein.
4. Franchisegebühren

Anfangsgebühr: Der Franchisenehmer zahlt zu Beginn der Vereinbarung eine einmalige Anfangsgebühr in Höhe von [Anfangsgebührbetrag].
Lizenzgebühr: Der Franchisenehmer zahlt monatlich/vierteljährlich/jährlich eine Lizenzgebühr in Höhe von [Prozentsatz der Lizenzgebühr] %. Diese Gebühr basiert auf dem Gesamtbruttoumsatz des Franchisenehmers.
Werbefonds: Der Franchisenehmer zahlt einen Beitrag in Höhe von [Werbefondsbeitrag] zur Unterstützung der Werbe- und Marketingaktivitäten der GMOWIN GmbH.
5. Rechte und Pflichten des Franchisegebers

Unterstützung und Schulung: Der Franchisegeber bietet dem Franchisenehmer Schulung, Unterstützung und Beratung bei der Gründung und Führung des Unternehmens.
Lieferung: Der Franchisegeber liefert dem Franchisenehmer Produkte und Dienstleistungen gemäß den von der GMOWIN GmbH festgelegten Standards.
Markenschutz: Der Franchisegeber wird die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um die Marke und die kommerziellen Vermögenswerte von GMOWIN zu schützen.
6. Rechte und Pflichten des Franchisenehmers

Unternehmensführung: Der Franchisenehmer wird das Geschäft gemäß dem Geschäftsmodell der GMOWIN GmbH führen und die vom Franchisegeber festgelegten Standards und Richtlinien befolgen.
Finanzberichterstattung: Der Franchisenehmer wird dem Franchisegeber regelmäßig Finanzberichte vorlegen und seine finanzielle Situation transparent darlegen.
Vertraulichkeit: Der Franchisenehmer schützt die Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Franchisegebers und gibt diese Informationen nicht an Dritte weiter.
Werbung und Marketing: Der Franchisenehmer wird in Übereinstimmung mit den vom Franchisegeber festgelegten Werbe- und Marketingstrategien agieren und ist in der Lage, lokale Werbeaktivitäten durchzuführen.
7. Inspektion und Qualitätskontrolle

Prüfung: Der Franchisegeber hat das Recht, das Geschäft des Franchisenehmers zu prüfen. Diese Audits werden durchgeführt, um die Einhaltung des Geschäftsmodells, der Finanzberichterstattung und der Servicequalität zu bewerten.
Qualitätskontrolle: Der Franchisenehmer muss die Standards und Qualitätskontrollverfahren der GMOWIN GmbH einhalten. Im Falle einer Abweichung oder eines Verstoßes kann der Franchisegeber die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen.
8. Vertragsbeendigung

Kündigung: Diese Vereinbarung kann in den folgenden Fällen gekündigt werden:
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Konkurs oder Insolvenz des Franchisenehmers.
Der Franchisenehmer verstößt gegen die Bedingungen der Vereinbarung.
[Es kann ein spezifischer Grund hinzugefügt werden, z. B. ethische Verstöße, Schädigung des Markenrufs usw.]
Konsequenzen: Im Falle einer Vertragskündigung stellt der Franchisenehmer die Nutzung der Marke GMOWIN ein und gibt sämtliche Unternehmenswerte an den Franchisegeber zurück.
9. Streitbeilegung

Schiedsverfahren: Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden einem Schiedsverfahren unterzogen, um gemäß der Schiedsgerichtsordnung von Deutschland [Stadt] beigelegt zu werden.
Gericht: Sollte das Schlichtungsverfahren erfolglos bleiben, haben die Parteien das Recht, Klage vor den [städtischen] Gerichten in Deutschland einzureichen.
10. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig.

11. Änderungen und Aktualisierungen
Diese Vereinbarung darf ohne die schriftliche Zustimmung der Parteien nicht geändert werden. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen können im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien in Kraft treten.

12. Anhänge und sonstige Bestimmungen

Anhänge: Alle dieser Vereinbarung beigefügten Dokumente gelten als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
Unabhängigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen.
13. Unterschrift
Diese Vereinbarung wurde am [Datum] von den Parteien unterzeichnet.

GMOWIN GmbH
Unterschrift: ___________________________
Vorname: ___________________________
Titel: ___________________________
Geschichte: ___________________________

Franchisenehmer
Unterschrift: ___________________________
Vorname: ___________________________
Titel:
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